26 Feb
Spielbericht 1. Männer
BTSV - TSV Büsum 26:34
16 Mär
1. Männer
Regeln für den Spielbetrieb
I.
1. AHA-Regel:
Für die Saison 2021/2022 gelten weiterhin die aktuellen politischen Verordnungen. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich auf die „AHA-Regel“ (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske) des Gesundheitsministerium hin.
2. SARS-CoV-2-Applikation:
Die Nutzung der SARS-CoV-2-Applikation („Corona-Warn-App“) des Robert-Koch-Instituts (RKI) – auf Smartphones – wird dringend empfohlen.
3. Risikogruppen:
Menschen, die einer Risikogruppe angehören, sollten die Spielstätte nicht betreten.
4. Vorliegen von SARS-CoV-2-Symptonen
Bei Vorliegen von SARS-CoV-2-Symptonen und allgemeinem Unwohlsein ist für alle unmittelbaren und weiteren Spielbeteiligten von einer Teilnahme am Spielbetrieb abzusehen.
5. Nachverfolgung möglicher Infektionsketten:
Sämtliche Spielbeteiligte werden im Vorfeld eines Spiels zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten einer Infektion mit SARS-CoV-2 erfasst.
6. Verstöße gegen das Hygienekonzept:
Verstöße gegen das Hygienekonzept werden umgehend an die zuständige Gemeinde, sowie an die HVSH-Geschäftsstelle gemeldet (E-Mail: geschaeftsstelle@hvsh.de / Tel.: 04321-6903434). Stellen Schiedsrichter einen Verstoß fest, ist dieser im Schiedsrichterbericht zu vermerken.
7. Definition SARS-CoV-2-Fall:
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat den SARS-CoV-2-Fall wie folgt definiert:
· Ansteckungsverdächtig: Eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein.
· Ausscheider: Eine Person, die Krankheitserreger ausscheidet und dadurch eine Ansteckungsquelle für die Allgemeinheit sein kann, ohne krank oder krankheitsverdächtig zu sein.
Grundlage für eine Anordnung von Quarantäne ist § 30 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
II.
1. Sporthalle (Heinrich-Heine-Schule, Büdelsdorf):
§ Es gelten die 3G-Bestimmungen der aktuellen Landesverordnung. Zugang zur Halle erhält nur wer nachweislich:
§Geimpft ist
§Genesen ist
§Getestet ist
1. PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
2. Selbsttest nicht älter als 24 Stunden
Diese Bestimmung gilt nicht für Kinder unter 7 Jahren und Schulkinder die nachweislich 2x wöchentlich in der Schule getestet werden.
§ Für die Nachweiskontrolle der 3G-Bestimmungen ist der jeweilige Mannschaftsverantwortliche zuständig.
§ Zur Verfolgung möglicher Infektionsketten werden die Kontaktdaten sämtlicher Spielbeteiligter Personen und Zuschauer erhoben.
§ Für die Kontaktdatenerhebung ist der jeweilige Mannschaftsverantwortliche zuständig.
2. Spielbeteiligte:
§ Für Spielbeteiligte gilt das Tragen einer Maske (OP-Maske oder FFP-2) bis zur Umkleidekabine.
§ Die Anzahl der Personen pro Umkleide ist auf 10 Personen begrenzt. Reicht dies nicht aus sind weitere Umkleiden zur Verfügung zu stellen.
§ Die Anzahl der Personen pro Dusche ist auf 3 Personen begrenzt. Die Duschräume sind zeitlich versetzt zu betreten.
3. Zuschauer:
§ Für Zuschauer gilt das Tragen einer Maske (OP-Maske oder FFP-2) bis zum Sitzplatz.
§ Im Zuschauerbereich ist auf die Gewährleistung der Abstandsregeln zu achten. Kann diese nicht gewährleistet werden ist der Einlass von Zuschauern auf ein angemessenes Maß zu begrenzen, dass die Einhaltung gewährleistet.