
Hygienekonzept Heinrich-Heine-Halle
19 Mär
Hygienekonzept Heinrich-Heine-Halle
Regeln für das Betreten der Sporthalle (Stand: 19.03.2022)
I.
1. AHA-Regel:
Für die Saison 2021/2022 gelten weiterhin die aktuellen politischen Verordnungen. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich auf die „AHA-Regel“ (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske) des Gesundheitsministerium hin.
2. SARS-CoV-2-Applikation:
Die Nutzung der SARS-CoV-2-Applikation („Corona-Warn-App“) des Robert-Koch-Instituts (RKI) – auf Smartphones – wird dringend empfohlen.
3. Risikogruppen:
Menschen, die einer Risikogruppe angehören, sollten die Spielstätte nicht betreten.
4. Vorliegen von SARS-CoV-2-Symptonen
Bei Vorliegen von SARS-CoV-2-Symptonen und allgemeinem Unwohlsein ist für alle unmittelbaren und weiteren Spielbeteiligten von einer Teilnahme am Trainigs- und Spielbetrieb abzusehen.
5. Verstöße gegen das Hygienekonzept:
Verstöße gegen das Hygienekonzept werden umgehend an die zuständige Gemeinde, sowie an die HVSH-Geschäftsstelle gemeldet (E-Mail: geschaeftsstelle@hvsh.de / Tel.: 04321-6903434). Stellen Schiedsrichter einen Verstoß fest, ist dieser im Schiedsrichterbericht zu vermerken.
6. Definition SARS-CoV-2-Fall:
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat den SARS-CoV-2-Fall wie folgt definiert:
· Ansteckungsverdächtig: Eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein.
· Ausscheider: Eine Person, die Krankheitserreger ausscheidet und dadurch eine Ansteckungsquelle für die Allgemeinheit sein kann, ohne krank oder krankheitsverdächtig zu sein.
Grundlage für eine Anordnung von Quarantäne ist § 30 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
II.
1. Sporthalle (Heinrich-Heine-Schule, Büdelsdorf):
a) Für Zuschauer gilt gemäß Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes eine Maskenpflicht.